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Finanzierung, Kosten
Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse werden von Krankenkassen überwiegend bezahlt
Psychotherapie ist bei Psychologischen, Ärztlichen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten eine Kassenleistung, die bei Vorliegen einer seelischen „Störung mit Krankheitswert“ aber in der Regel beantragt werden muss. Im Falle längerer Behandlungen mit mehr als 25 Sitzungen prüfen die Kassen individuell über zugezogene Gutachter, ob eine solche Störung vorliegt (dazu mehr unter Definition) und der Behandlungsansatz angemessen ist.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen gesetzliche und die meisten privaten Kassen überwiegend oder vollständig die Kosten für verhaltenstherapeutische, tiefenpsychologisch fundierte und psychoanalytische Einzel- und Gruppen-Psychotherapien.
Gesetzlich Versicherte müssen über die Praxisgebühr in Höhe von 10 € pro Quartal einen Eigenanteil leisten, der aber entfällt, wenn sie eine Überweisung vorlegen.
Privatversicherte sollten prüfen, in welcher Weise Psychotherapie Bestandteil ihres Versicherungs-vertrages ist (dabei hilft unsere Checkliste Psychotherapie für Privatversicherte).
Psychotherapien anderer als der oben genannten Methoden, Paar- und Ehetherapien sowie Behandlungen bei Psychotherapeuten mit einer Zulassung als Heilpraktiker („Psychotherapeut HPG“) werden nicht von den Kassen finanziert.
Einzel-Psychotherapien können Erwachsene bei uns in der Regel über ihre Krankenkasse finanzieren lassen (Einschränkungen kann es geben, wenn Betroffene kurz vorher schon eine Kassenpsychotherapie in Anspruch genommen haben). Beachten Sie weiterhin, dass Ihnen Kosten entstehen können, wenn Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen bzw. bei Verhinderung nicht rechtzeitig absagen (dazu näher unter Bedingungen zur Durchführung einer Psychotherapie).
Der Stundensatz privat finanzierter psychotherapeutischer Leistungen orientiert sich an der „Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder– und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (GOP).
Letzte Bearbeitung: 20.03.2012
QEP 1.5.1
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